Wichtig beim Umstieg auf eine Wärmepumpe:
Berechnung, Planung, Auslegung, Installation, fachgerechte Inbetriebnahme, ...
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Vorbemerkungen zu Förderungen
Keine Förderungen gibt es
- wenn Vorlauftemperatur über 40°C liegt (Keine Förderung gibt es, wenn eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung, die mit max. 40°C Vorlauftemperatur betrieben werden kann und auch wenn im Rahmen einer Heizungssanierung Niedertemperaturheizkörper eingebaut werden, die mit max. 45°C betrieben werden),
- wenn das Kältemittel einen GWP-Wert (Global Warming Point) von über 2000 hat.
Österreich:
Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Förderberechtige Privatpersonen:
EigentümerInnen und MiteigentümerIinnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
- Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
- Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
- Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden
- Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen
Bundesförderbedingungen für Luft/Wasser-Wärmepumpen:
- keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- /Fernwärmeversorgung
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW Leistung
- Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem ››› GWP von unter 1500
- Reduktion der Fördermittel um 20% bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem ›››GWP von 1500 bis 2000
- keine Förderung bei GWP über 2000
Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
Förderungsfähige Maßnahme |
Maximale Förderung
|
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe, GWP kleiner als 1500 |
16.000,- €
|
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe, GWP zwischen 1500 und 2000 |
12.800,- €
|
Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) |
+ 1.200,- €
|
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem |
+ 4.000,- €
|
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems |
+ 2.500,- €
|
Einreichverfahren - Wie komme ich zur Förderung
- Energieberatung bezüglich des geplanten Heizungstauschs vor Ort, per Telefon oder auf
digitalem Weg; alternativ gilt auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes;
- Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb planen und einen Installations- und Fertigstellungsterm vereinbaren
- Registrieren Sie sich danach mit einem baureifen Projekt oder wenn Sie die Heizung bereits ersetzt haben.
Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 3.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs- E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
- Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen der KOMMUNAL KREDIT,
Quellenhinweise und Links:
››› Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus
››› Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
››› Häufig gestellte Fragen - FAQ
››› Förderungsfähige Kosten zu „raus aus Öl und Gas“
››› Allgemeine Vertragsbedingungen „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus