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WÄRMEPUMPEN FÖRDERUNGEN
vom Bund, von Niederösterreich und von Wien



Für den Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe im Rahmen "Raus aus Gas und Öl" können von privaten Personen (Eigentümer, Mieter, Nutzer) erhebliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. In Niederösterreich können bei Unterschreiten von bestimmten Einkommensobergrenzen sogar bis zu 100% der Investitionen in die Luft/Wasser-Wärmepumpe erstattet werden.

Wichtig beim Umstieg auf eine Wärmepumpe:
Berechnung, Planung, Auslegung, Installation, fachgerechte Inbetriebnahme, ...

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Vorbemerkungen zu Förderungen

Keine Förderungen gibt es

  • wenn Vorlauftemperatur über 40°C liegt (Keine Förderung gibt es, wenn eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung, die mit max. 40°C Vorlauftemperatur betrieben werden kann und auch wenn im Rahmen einer Heizungssanierung Niedertemperaturheizkörper eingebaut werden, die mit max. 45°C betrieben werden),
  • wenn das Kältemittel einen GWP-Wert (Global Warming Point) von über 2000 hat.

Österreich:
Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus


  • Förderberechtige Privatpersonen: EigentümerInnen und MiteigentümerIinnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
  • Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden
  • Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen

 

Bundesförderbedingungen für Luft/Wasser-Wärmepumpen:

  • keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- /Fernwärmeversorgung
  • Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW Leistung
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem ››› GWP von unter 1500
  • Reduktion der Fördermittel um 20% bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem ›››GWP von 1500 bis 2000
  • keine Förderung bei GWP über 2000
  • max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

 

Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die Förderung ist mit maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Förderungsfähige Maßnahme
Maximale Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe, GWP kleiner als 1500
7.500,- €
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe, GWP zwischen 1500 und 2000
minus 20%
Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)
+ 2.000,- €
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
+ 1.500,- €


Einreichverfahren - Wie komme ich zur Förderung

  • Energieberatung bezüglich des geplanten Heizungstauschs vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg; alternativ gilt auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes;
  • Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb planen und einen Installations- und Fertigstellungsterm vereinbaren
  • Registrieren Sie sich danach mit einem baureifen Projekt oder wenn Sie die Heizung bereits ersetzt haben. Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 3.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs- E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
  • Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen der KOMMUNAL KREDIT,
Quellenhinweise und Links:

››› www.umweltfoerderung.at/
››› Informationsblatt
››› Häufig gestellte Fragen - FAQ



Niederösterreich:
Luft/Wasser-Wärmepumpen - Wärmepumpenförderung in NÖ

  • elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf 40° bei Normaußentemperatur nicht überschreiten.
  • Förderfähige Luft/Wasser-Wärmepumpen mit ››› GWP unter 1500
  • Förderfähige Luft/wasser-Wärmepumpen mit ››› GWP über 1500 bis 2000
    (Diese Geräte sind in der Förderungsaktion Sauber Heizen für Alle nicht förderungsfähig).
  • Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-. 
  • Bundesförderung von max. 7.500,- plus Landesförderung NÖ von max. 3.000,- € ergibt in Summe max. 10.500,- € Förderung (››› Broschüre in pdf)
  • Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenner durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-. 
  • Förderbar sind Heizungsanlagen, die ab 1. Jänner 2022 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden. Ansuchen können online beantragt werden.
  • Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Ansuchen mittels ››› Beilage "Raus aus Gas und Öl in NÖ"
  • SAUBER HEIZEN FÜR ALLE: Einkommensschwache Haushalte in Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können bis zu 100% der anrechenbaren Umstiegskosten erhalten. Mehr Information zu "SAUBER HEIZEN FÜR ALLE"
Link zu ››› Wohnbauförderung Heizkesseltausch - Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich



Wien:
Förderzuschuss Wärmepumpen in Wien


Voraussetzungen:

  • Eigentumswohnungen oder Kleingartenwohnhäuser
  • Inhaber/innen, Mieter/innen bzw. Nutzungsberechtigte von Reihenhäusern
  • Hauptwohnsitz an der Förderadresse
  • Baubewilligung älter als 20 Jahre
  • das Förderobjekt muss sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets befinden
  • Wärmepumpen, müssen nach den EU-Umweltzeichenkriterien zertifiziert sein (EU-Ecolabel)
    abzurufen unter dem Link - ››› www.produktdatenbank-get.at/
    Wärmepumpen die nicht in der Datenbank aufscheinen sind nicht förderbar
  • Fußbodenheizung, Wandheizung oder Niedertemperaturheizkörper mit einer Vorlauftemperatur von max. 40° C (die Nachrüstung auf eine Niedertemepraturheizung wird gefördert)
  • das bestehende Heizsystem muss demontiert werden
  • das Heizsystem ist nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) zu kombinieren.
    (siehe Solarpotenzialkataster der Stadt Wien unter dem Link - ››› www.wien.gv.at/stadtentwicklung/stadtvermessung/geodaten/solar/)
  • Bei solarthermischer Unterstützung sind mind. 5 m² Standardkollektoren bzw. mind. 3 m² Vakuumröhren und eine Speicher/Pufferspeicher mit einem Inhalt von mind. 300 l erforderlich
  • Bei Photovoltaikanlagenist ist mindestens eine Leistung von 1 kWp erforderlich

 

Wärmepumpen werden nicht gefördert:

  • wenn sich das Förderobjekt innerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets befindet,
  • wenn die Baubewilligung bei Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser nicht älter als 20 Jahre ist,
  • wenn Wärmepumpe nicht dem EU-Umweltzeichenkriterien entspricht ( scheint nicht in der ››› Datenbank auf)
  • wenn die Vorlauftemperatur 40° C übersteigt,
  • wenn es keine Unterstützung mit Solaranlagen gibt.

Förderung

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 35 % der anerkannten förderbaren Kosten (max. 12.250,00 Euro). Anerkannt wird eine Maximalsumme von 35.000,00 Euro (brutto) pro Förderobjekt.

››› Link zu Förderrichtlinie für Wärmepumpen (Wien)